Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2013 . Seite: 121
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1. Es ist verfassungsgemäß, den Abzug von Kinderbetreuungskosten vom Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, längerfristige Erkrankung u.ä.) abhängig zu machen. 2. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und berechtigt daher nicht zum Abzug privater Kinderbetreuungskosten. BFH-Urt. v. 5 ...
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