Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 133
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Mietet der ArbG einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem ArbN an, sind die Mietzahlungen i.d.R. dann nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfen, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG erfolgt. BFH-Urt. v. 19.10.2001 - VI R 131/00, ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 135
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Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, ob die Anwendung eines einheitlichen Tarifs bei der ErbSt verfassungswidrig ist, weil BV, (bebauter) Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht notierte Anteile an KapG nur mit einem (z.T. geringen) Teil ihrer Verkehrswerte in die Bemessungsgrundlage eingehen. I. BFH-Beschl. v. 24.10.2001 - II R 61/99, BStBl II 2001, 834 Sac ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 138
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Hebt das FA im Einspruchsverfahren einen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Bescheid auf, kann es später einen erneuten Änderungsbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen erlassen, soweit dem FA die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsmäßiger Mitwirkung des Stpfl. bekannt geworden wäre. I. BFH-Urt. v. 13.9.2001 - IV R 79/99, BStBl II ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 147
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Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2001 BMF-Schreiben v. 11.12.2001 - IV C 5 - S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994 Die FinVerw legt das lang erwartete BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vor, die ab 1.1.2001 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG) und Familienheimfahrten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) gelten. Im E ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2002 . Seite: 153
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Die Erhebung der Gewerbesteuer wird unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten geprüft Beim BFH ist ein weiteres Verfahren zur Gewerbesteuer anhängig, das die Erhebung der GewSt unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten zum Inhalt hat: Verstößt die Erhebung der GewSt gegen Art. 3 Buchst. a und c, Art. 9 und 95 ff. EGV? Das FG Baden-Württemberg hat den Steuerbürger kurz und knapp abgewies ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 141
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Die zweimonatige Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur einmal um einen Monat verlängert werden. I. BFH-Beschl. v. 21.9.2001 - IV B 118/01, BStBl II 2001, 768 1. Sachverhalt Die Klin. (eine GmbH & Co. KG) hatte erfolglos gegen eine Betriebsprüfungsanordnung geklagt. Das FG ließ in seinem am 9.5.2001 zugestellten Urteil die Revision nicht zu. Der Prozessbevollmächti ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 144
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BFH-Urt. v. 26.9.2001 - IV R 22/00, BStBl II 2001, 762 I. Sachverhalt und Begründung Der Kl. (ein bilanzierender Landwirt) hatte in seiner Bilanz auf den 30.6.1990 das Wohngebäude der Hofstelle einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens zur Größe von insgesamt 2.200 qm ausge ...
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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2001 . Seite: 485
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A. Vorbemerkung Das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23.10.2000 (sog. Steuersenkungsgesetz, StSenkG) ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. Änderungen durchdas StSenkGÄnderungen durchdas StSenkG Zu den wichtigsten Änderungen gehörten : - Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und Besteuerung der Körperschaften mit einem einheitlichen KSt-Satz von 25% bei g ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2001 . Seite: 509
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A. Vorbemerkung Mit dem " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2001)" sollen steuerrechtliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt und an die höchstrichterliche Rspr. sowie das Recht der europäischen Union angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen des StÄndG 2001 auf die öffentlichen Haushalte sind nicht bedeutsam: Die Steuermindereinnahmen sollen sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf insgesamt 42 Mio. DM belau ...
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