H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 291
|
Aufteilung der Vorsteuerbeträge auch nach dem Umsatzschlüssel möglich? Grds. sind Vorsteuerbeträge nicht abzugsfähig, wenn diese auf Umsätze entfallen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. In Fällen der gemischten Verwendung bestimmt § 15 Abs. 4 S. 3 UStG, dass der Umsatzschlüssel nur zulässig sein soll, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Aktuell hat sich jetzt das FG Münster mit Urt. v. 8.12.2009 der Recht ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 292
|
Aufteilung der Vorsteuerbeträge auch nach dem Umsatzschlüssel möglich? Der Einspruch richtet sich gegen die Kürzung der beantragten Vorsteuerbeträge. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann in Fällen der gemischten Verwendung eines Gegenstands der Umsatzschlüssel als Maßstab für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge berücksichtigt werden. Sowohl das FG Münster (Urt. v. 8.12.2009 -15 K 1271/0 ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 293
|
Einkünfte aus einer (zeitweiligen) Vollzeiterwerbstätigkeit Ermittlung des Jahresgrenzbetrags beim Kindergeld In der Praxis häufen sich die Fälle, in denen die Familienkassen Kindergeld zurückfordern, weil angeblich die Einkünfte- und Bezügegrenze durch Einkünfte aufgrund eines Vollzeiterwerbs überschritten wurden. Offensichtlich wird die Verfügung des Bundeszentralamts für Steuern nicht i.S.d. Rspr. des BFH umgesetzt. Mit der Aufnahm ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 294
|
Einkünfte aus einer (zeitweiligen) Vollzeiterwerbstätigkeit Ermittlung des Jahresgrenzbetrags beim Kindergeld Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtgewährung von Kindergeld für die Zeit vom ..., alternativ Aufhebung des Kindergeldanspruchs und Rückforderung des Kindergelds für die Zeit vom ... . Mit der Aufnahme eines Vollzeiterwerbs durch das Kind wird in der Regel die Ausbildungszeit beendet, ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 297
|
Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Topfwirtschaft: Sind die Aufwendungen beim Kläger abzugsfähig, wenn die Mutter den Betreuungsvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat und die Aufwendungen von ihrem Konto abgeflossen sind? Abziehbarkeit von (unechtem Dritt-)Aufwand bei nichtehelicher Lebensgemei ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 299
|
Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze? Gericht: BFH Aktenzeichen: III R 67/09 Vorinstanz: Sächsisches FG, Urt. v. 19.8.2009 - 2 K 1038/09, juris Einspruchsmuster Einkommensteuerbe ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 301
|
Hat ein Dienstleistungsunternehmen im Hinblick auf in der Vorweihnachtszeit an Kunden ausgegebene Ermäßigungsgutscheine, die dem Kunden bei Inanspruchnahme einer weiteren Dienstleistung im Januar/Februar des Folgejahres einen Preisnachlass einräumen, eine Verbindlichkeit oder hilfsweise eine Rückstellung zu passivieren? Gericht: BFH Akten ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 303
|
Ist das Wahlrecht, eine i.R.e. Mitunternehmerschaft gebildete Rücklage nach § 6 b EStG für Bodenveräußerungsgewinne auf Reinvestitionen einer anderen, beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft zu übertragen, in dem Betrieb auszuüben, in dem der Veräußerungsgewinn angefallen ist, oder in dem Betrieb, in dem die Reinvestition erfolgt ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 305
|
Verlustberücksichtigung bei Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person innerhalb der EU: Ist ein im Jahr 2003 in Österreich erzielter Verlust bei der deutschen Einkommensteuerveranlagung 2004 aufgrund der europarechtlichen Grundfreiheiten wie ein Verlustvortrag in Abzug zu bringen? Gericht: BFH Aktenzeichen: IX R 57/09 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 28.4.2009 - 13 K 22/07, EFG 2009, 2039 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn ... St.-Nr.: ...
|
|