Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2009 . Seite: 197
Die Annahme, ein vom Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft erworbenes Grundstück sei für eine "betriebliche Nutzung" durch die Betriebs-GmbH bestimmt, rechtfertigt für sich genommen nicht die Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen. BFH-Urt. v. 17.12.2008 - IV R 65/07, BFH/NV 2009, 645 I. Vorbemerkungen 1. Betriebsaufspaltung Eine Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass e ...