H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 655
Das FG Köln hat mit Urt. v. 21.6.2001  die Revision in einem Fall zugelassen, in dem es die Reisekosten für eine Fortbildungsveranstaltung in einen abzugsfähigen Teil als WK und in einen nicht abzugsfähigen Teil als Privatkosten aufgeteilt hat. Das Urteil beschäftigt sich mit einer USA-Reise. Ein EDV-Angestellter besuchte dort eine Computerkonferenz bzw. Messe. Das FG gibt in seinem Ur ...