Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover|Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 155
A. Vorbemerkungen Zielsetzung: Bekämpfung der SchwarzarbeitZielsetzung: Bekämpfung der Schwarzarbeit Mit der Einfügung des § 35 a EStG wollte der Gesetzgeber in 2003 einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten schaffen un ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 191
A. Vorbemerkungen I. Systematik wiederkehrender Bezüge Nach ständiger BFH-Rspr. und weitgehend unstreitiger Rechtsauffassung in FinVerw und Schrifttum existieren drei einkommensteuerlich relevante Kategorien wiederkehrender Bezüge: Versorgungsleistungen Bezüge, die nach dem Versorgungsbedürfnis ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2010 . Seite: 219
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und dem vor der Einlage bei Überschusseinkünften bereits Inanspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen. BFH-Urt. v. 18.8.2009 - X R 40/06, BFH/NV 2010, 283 BFH-Urt. v. 28.10.2009 - VIII R 46/07, BFH/NV 2010, 977 I. Vorbemerkungen Nach § 7 ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 226
1. Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind auch abzuzinsen, wenn sie zwar keine feste Laufzeit haben, die Darlehensnehmerin aber mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere 12 Monate rechnen kann. 2. Die bloße Zweckbindung eines Darlehens begründet keine "Verzinslichkeit". 3. Verbindlichkeitsrückstellungen sind abzuzinsen, wenn sie aus d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2010 . Seite: 236
Ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik kann einen freien Beruf ausüben. BFH-Urt. v. 22.9.2009 - VIII R 31/07, BFH/NV 2010, 500 Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben, wenn ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 244
ArbG und ArbN können den Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung oder eines Teilbetrags einer solchen beim ArbN in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie deren ursprünglich vorgesehene Fälligkeit vor ihrem Eintritt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. BFH-Urt. v. 11.11.2009 - IX R 1/09, BFH/NV 2010, 523 I. Vorbemerkungen Im Zuge der Auflösung von Dienstverhä ...