Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 161
Entgelte für den Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golfclub in Form einer Kommanditeinlage sind nicht in die Aufwendungen zum Erwerb der Mitgliedschaft einzubeziehen.  BFH-Urt. v. 23.7.2003 - I R 41/03, BFH/NV 2004, 104  I. Sachverhalt Nach der Satzung eines Golfclubs war jedes Mitglied verpflichtet, Beiträge und ein Eintrittsgeld, sog. Eintrittsspende, zu entrichten. Hiervon waren ...