Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 614
Grundstücke sind grds. UV und nur in Ausnahmefällen AV Nieders. FG v. 19.1.2000 - II K 699/97, EFG 2000, 215 In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger ein Wohn- und Geschäftshaus mit vier Läden und vier Büroetagen (jeweils Teileigentum) sowie zwei Wohnungen (Wohnungseigentum) errichtet. Die einzelnen Objekte sollten veräußert ggf. ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 615
Die Nutzungsüberlassung einer Ferienwohnung seitens des Eigentümers an eine Vermietungs-GbR kann als entgeltliche Nutzungsüberlassung beurteilt werden, mit der Folge, dass der Eigentümer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. BFH - Urt. v. 25.5.2000 - V R 66/99, DStR 2000, 1346 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Der Kl. hatte im Jahre 1993 ein Grundstück erworben und hierauf ein Ferienhaus errichten lassen, das zu ein ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 617
In einer Einspruchsentscheidung ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig, wenn zwar das anzurufende FG nicht korrekt angegeben, jedoch auf die Möglichkeit des Anbringens der Klage beim FA hingewiesen und dieses FA zutreffend bezeichnet wird. BFH-Urt. v. 17.5.2000 - I R 4/00, DStR 2000, 1473 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Im Streitfall waren in der Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines EDV-Fehlers Name und Anschrift des FG nicht genan ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 619
Eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist ermessensfehlerhaft, wenn das FG bei rechtzeitiger und sachgerechter Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in der Lage gewesen wäre, die verspätet geltend gemachten Tatsachen und Beweismittel in der Verhandlung zu berücksichtigen. BFH-Urt. v. 17.2.2000 - I R 52-55/99, DStR 2000, 1089 I. Sachverhalt Das FA ver ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 625
Nachtrag zur Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 12/1999 Verluste sind keine Schlupflöcher!  Nach dem BMF-Schr. v. 3.8.2000  ist geplant, dass der Gesetzgeber eine weitere Änderung des Gesetzes vornimmt und die Neuregelung dann auch für die Kalenderjahre 1996-1998 anzuwenden ist. Damit dürften Altfälle, soweit die Verluste gem. § 17 Abs. 2 S. 4 Buchst. b EStG in der JStG 1996 nicht anerkannt worden sind, einer Änderung zugänglich werden. Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 10/1999 Kinderbetreuungskosten  I ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 626
Jahresprinzip bei Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG Das FG Berlin hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil v. 11.10.1999  entschieden, dass es für die Gewährung der Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG ausreichend ist, wenn der Anspruchsberechtigte zu irgendeinem Zeitpunkt in dem betreffenden Kj Kindergeld erhält. § 9 Abs. 5 EigZulG macht die Gewährung der Kinderzulage von 1.500 DM p.a. von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen ist Voraussetzung, dass der Anspruchsbe ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 628
Keine Anwendung der Gegenwerttheorie bei Austausch von umweltbelastetem Hausrat? Nach ständiger Rspr. des BFH und überwiegender Meinung in der Literatur können Aufwendungen des Stpfl. nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert oder nicht nur vorübergehende Vorteile erlangt (Gegenwerttheorie). Wenn Teile des Einkommens für die Anschaffung von Gegenständen verwendet werden, die von bleibendem oder doch zumindest län ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 299
A. Vorbemerkung GesetzesverlaufGesetzesverlauf Der Deutsche Bundestag hatte am 18.5.2000 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses  den Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung angenommen. Am 9.6.2000 hat der Bundesrat über den Gesetzesentwurf beraten und den Vermittlungsausschuss angerufen . Der Vermittlungsausschuss hat am 4.7.2000 mit den Stimmen der Regierun ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 327
A. Vorbemerkung BFH-Rspr. zum Zwei-Konten-ModellBFH-Rspr. zum Zwei-Konten-Modell Der GrS des BFH  hatte das Zwei-Konten-Modell grds anerkannt, weil für den einkommensteuerrechtlich bedeutsamen Veranlassungszusammenhang allein die Verwendung des Darlehensbetrags ausschlaggebend ist. Dies hatte insb. dem BMF, das dem Verfahren beigetreten war, missfallen. Auch der Finanzausschuss des Bundestages hat noch unt ...