Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2000 . Seite: 519
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A. Vorbemerkungen Im AktStR 1999 berichteten wir über zwei Beschlüsse des Nds. FG vom 30.09.1998 bzw. vom 04.12.1998 . Beide Beschlüsse befassten sich mit dem Rechtsschutz von Banken bzw. Bankkunden gegen die Verwertung von Informationen über Kunden - insb. Tafelgeschäfte -, die die Steufa anlässlich der A ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2000 . Seite: 617
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In einer Einspruchsentscheidung ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig, wenn zwar das anzurufende FG nicht korrekt angegeben, jedoch auf die Möglichkeit des Anbringens der Klage beim FA hingewiesen und dieses FA zutreffend bezeichnet wird. BFH-Urt. v. 17.5.2000 - I R 4/00, DStR 2000, 1473 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Im Streitfall waren in der Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines EDV-Fehlers Name und Anschrift des FG nicht genan ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2000 . Seite: 619
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Eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist ermessensfehlerhaft, wenn das FG bei rechtzeitiger und sachgerechter Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in der Lage gewesen wäre, die verspätet geltend gemachten Tatsachen und Beweismittel in der Verhandlung zu berücksichtigen. BFH-Urt. v. 17.2.2000 - I R 52-55/99, DStR 2000, 1089 I. Sachverhalt Das FA ver ...
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