H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 622
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Steuerabzug von Bauleistungen - Haftung Der Einspruch richtet sich gegen die Inanspruchnahme als Haftender i.S.d. § 48 a EStG. Hier die individuellen Gründe zusammen mit dem Sachverhalt kurz darstellen. Bereits unter europarechtlichen Gesichtspunkten ist die Erhebung der Bauabzugsteuer (§§ 48 ff. EStG) bedenklich (FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2008 - 13 V 9389/07, DATEV-Dok. 5006934, nrkr). Die vom BFH im ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 623
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Gewinnermittlungsart bei nachträglicher Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels Steuerpflichtige, die Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielen und die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen, können ihren Gewinn entweder durch Betriebsvermögensvergleich oder durch EÜR ermitteln. Auch wenn innerhalb der Totalperiode der Gewinn bei beiden Gewinnermittlungsarten gleich sein muss, können innerhalb der verschiedenen VZ die Gewin ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 625
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Gewinnermittlungsart bei nachträglicher Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des vom Finanzamt ermittelten Gewinns. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes kann der Steuerpflichtige im vorliegenden Fall seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechung i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Beim BFH sind zwei Verfahren anhängig, bei denen die Rechtsfrage, ob das Wahl ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 495
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Höhe des Ausbildungsfreibetrags Durch das 2. FamFördG vom 16.8.2001 ist der Kinderfreibetrag um eine Ausbildungs- und Erziehungskomponente erweitert worden. Diese ab VZ 2002 geltende Regelung führte dazu, dass der Ausbildungsfreibetrag nur noch für volljährige Kinder berücksichtigt wird, die auswärtig untergebracht sind, § 33 a Abs. 2 EStG. Es soll lediglich dieser "Sonderbedarf" zusätzlich zum Kindergeld/Kinderfreibetrag gewährt werden. Die Aufwendun ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 495
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Höhe des Ausbildungsfreibetrags Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Höhe des Ausbildungsfreibetrages ab 1.1.2002, der den Aufwand für ein in Ausbildung befindliches Kind nicht angemessen steuermindernd berücksichtigt, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist. Die Anhebung des Kindergeldes um lediglich 16 EUR monatlich deckt nicht den vom Gesetzgeber anerkannten "Sonderbedarf". Das FG Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 497
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Ist das Einlegen von Spiralen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich nicht um eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG handelt? Die Entscheidungen des EuGH zu Heilbehandlungen bringt die deutsche FinVerw und damit das USt-Recht in "unruhiges Fahrwasser". Die FinVerw versucht, mit Erlassen und "medizinischen Überlegungen" die Abgrenzung der medizinischen Leistungen von den nicht medizinisch notwendigen Leistungen zu trennen . Diese Bemühungen führen zu ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 499
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Ist das Einlegen von Spiralen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich nicht um eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG handelt? Sie haben das Einlegen von Spiralen nicht als Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG beurteilt, da diese Leistungen angeblich nicht als ärztliche oder arztähnliche Leistungen zu werten sind. Diese Beurteilung entspricht einer Entscheidung des Nds. FG v. 18.10.2007 (5 K 282/06, EFG 2008, 339). Gegen die Entscheidung ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 500
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Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld Die tarifliche ESt ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt . Diese vom Gesetzgeber erstmals für den VZ 2001 eingeführte steuerliche Ermäßigung läuft bei sog. "Anrechnungsüberhängen" ganz oder teilweise ins Leere. Dies ist der Fall, wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten, die nicht aus Gewerbebetrieb i.S. ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2008 . Seite: 500
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Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld ESt-Schuld beträgt 0 EUR 1a. Antrag auf einen Verwaltungsakt i.S.d. § 218 Abs. 2 AO Es wird ein Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides i.S.d. § 218 Abs. 2 AO gestellt. In diesem Abrechnungsbescheid ist über die Anrechnung der Gewerbesteuer in Höhe von ...... abzurechnen. Dieser Betrag soll angerechnet werden, weil § 35 EStG verfassungswidrig sein könnte ...
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