Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 503
Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke ist auch in Fällen entgeltlicher Überlassung i.R.e. Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zu Grunde zu legen; ein Ansatz der üblichen Miete kommt nicht in Betracht.  BFH-Urt. v. 2.2.2005 - II R 4/03, BStBl II 2005, 426 I. Sachverhalt Die Kl. waren gemeinsam mit ihrem ver ...