H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 365
|
Ist der Abzug der Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß? In mehreren Rechtsbehelfsempfehlungen hatten wir darauf hingewiesen, dass die Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht endgültig geklärt ist . Aufgrund des BFH-Beschl. v. 20.12.2000 wurde das BMF beigeladen und hatte "kritische Fragen" zu beantworten. Umso überraschender ist die nunmehr vorliegende Entscheidung des XI. Senates vom 16.10.2002 . Die Begründung des XI. Sen ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 368
|
Tendenzen zur Lockerung der Rspr. des BFH zum Aufteilungsverbot (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG) erkennbar Bereits mit Rechtsbehelfsempfehlung 10/2001 hatten wir darauf hingewiesen, dass der BFH beim Aufteilungsverbot neue Wege gehen könnte. Dies ist bereits in Ansätzen geschehen, so dass mit weiteren Klarstellungen und Abgrenzungen zu rechnen ist. So hat der BFH mit Urt. v. 28.1.2003 klargestellt, dass ein Aufteilungsverbot i.S.d. Vorschrift nicht für Einnahmen gilt. So ist eine vom ArbG ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 371
|
Der Streit über die Ermittlung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG erreicht den Bundesfinanzhof Im Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde § 4 Abs. 4a EStG neu formuliert . Nach dem viel zu spät ergangenen Erlass des BMF vom 22.5.2000 werden Unterentnahmen bei Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsen vor dem 1.1.1999 nicht berücksichtigt. Der 5. Senat des FG Baden-Württemberg hat dagegen entschieden, dass Überentnahmen im Jahre 1999 mit den Unterentnahmen aus den Wirtschaft ...
|
|
H.-P. Schneider, Lüneburg
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 373
|
Die Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten auf dem Prüfstand der Gerichte Das Nieders. FG wird in absehbarer Zeit über die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten zu entscheiden haben, die nach dem Willen der Kl. beruflich motiviert und damit als WK zu berücksichtigen sind . Die verheirateten Ehegatten mit drei Kindern beschäftigten Au-pair-Mädchen und wollen diese Kosten als beruflich bedingte Kinderbetreuungskosten i.R.d. § 9 EStG berücksichtigt wissen. In diesem Zusammen ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 1
|
A. Vorbemerkung KorrespondenzprinzipKorrespondenzprinzip Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen sind steuerrechtlich privilegiert. Die Versorgungsleistungen sind beim Leistenden (Verpflichteten) nach § 10 Abs. 1 Nr.1a EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen, bei denen eine Verrechnung von Leistung und Gegenleistung nicht vorzunehmen ist . Dem Kor ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 25
|
A. Vorbemerkungen Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge oder Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Gleichgültig ist, ob es sich um laufende oder um einmalige Bez ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 41
|
A. Vorbemerkungen I. Wesen der Betriebsaufspaltung sachliche und personelle Verflechtungsachliche und personelle Verflechtung Kennzeichnend für die Betriebsaufspaltung ist, dass eine ihrer Art nach vermögensverwaltende Tätigkeit, wie das Vermieten/Verpachten von WG, zu einer gewerblichen Tätigkeit wird, wenn der Mieter eine KapG ist und zwischen ihm und dem Vermieter eine sachlic ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 61
|
A. Vorbemerkungen ÜberschusserzielungsabsichtÜberschusserzielungsabsicht Einkünfte aus VuV (§ 21 Abs. 1 EStG) erzielt nur, wer auf Dauer einen positiven Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwirtschaften will. Die Überschusserzielungsabsicht ist subjektives Tatbestandsmerkmal des Steuertatbestands des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG ("Einkünfte erzielt"). Fehlt dem Stpfl. diese Absicht, so werden auf Gr ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2003 . Seite: 81
|
A. Vorbemerkungen ältere Rspr.ältere Rspr. Nach der älteren Rspr. des BFH konnte eine nicht unter § 2 EStG einzuordnende Tätigkeit (wie z. B. Liebhaberei) nicht zu Einkünften i.S.d. KStG führen. Nach dieser Auffassung blieben Verluste aus der Unterhaltung eines Gestüts, das trotz Führung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn ...
|
|