Prof. Dr. Bert Kaminski, Helmut Schmidt Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
|
Jahrgang: 2021 . Seite: 515
|
Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. BFH-Urt. v. 17.11.2020 - I R 72/16, BFH/NV 2021, 863 I. Vorbemerkungen Die vorliegende Entsche ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2021 . Seite: 531
|
1. Eine noch nicht voll beendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen. 2. § 6 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen ...
|
|
Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
|
Jahrgang: 2021 . Seite: 543
|
1. Die ortsübliche Marktmiete ist grds. auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mithilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S.d. § 558 a Abs ...
|
|
Dipl.-Finw. (FH) Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
|
Jahrgang: 2021 . Seite: 553
|
Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82 b EStDV auf mehrere Jahre verteilt, und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R 21.1 Abs. 6 S. 2 und 3 EStR 2012). BFH-Urt ...
|
|
Dipl.-Finw. Markus Perschon, Steuerberater, Escheburg
|
Jahrgang: 2021 . Seite: 565
|
1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 1.1.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Stpfl., der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall zu einer doppelten Besteu ...
|
|