H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 667
Keine Zugehörigkeit von Einkommensteuererstattungsansprüchen des Todesjahres zum steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 ErbStG Der Einspruch richtet sich gegen die Berücksichtigung des Einkommensteuererstattungsanspruchs des Veranlagungsjahrs .... i.H.v. .... EUR als steuerpflichtigen Erwerb gem. § 10 ErbStG. Das Finanzgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 19.4.2007 (3 K 2939/05 Erb) festgestellt, dass Steuererstattungsansprüche, die die Einkommensteuer des Todesjahres ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 478
Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung von Bewirtungskosten als Werbungskosten. Das FG Köln hat mit Urteilen v. 19.1.2007 und v. 22.2.2007 Bewirtungskosten eines leitenden Angestellten, dessen Gehalt variable Bezüge enthält, die der Höhe nach vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängig sind, zum Werbungskostenabzug zugelassen. Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG liegen vor, wenn die Aufwendungen durch den Ber ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 483
Veräußerungsverluste im Sinne des § 17 EStG sind nicht nur zur Hälfte zu berücksichtigen Der Einspruch richtet sich gegen die nur hälftige Anerkennung der Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsverlustes gem. § 17 EStG. Das FG Düsseldorf hat in einem Urteil v. 10.5.2007 (11 K 2363/05 E, Datev Dok.Nr.: 5004697) entschieden, dass das Halbabzugsverbot für Anschaffungskosten bei verfassungskonformer Auslegung bei Verlusten aus Veräußerungen oder der Aufgabe von Anteilen an Kapitalg ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 312
Verpflegungskosten von freien Mitarbeitern zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig? Das FG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 15.2.2006 - 1 K 1962/05, EFG 2007, 18) hat die Verpflegungskosten von selbstständigen Fachberatern und Handelsvertretern, die anlässlich von Schulungsveranstaltungen angefallen sind, zum vollen Betriebsausgabenabzug zugelassen. Die in § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG vorgesehene Kürzung gilt danach nicht für diesen Personenkreis, weil die Beköstigung nicht aus einem "geschäf ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 314
Haftungsbescheide anfechten Der Einspruch richtet sich gegen die Haftungsinanspruchnahme des o.a. Steuerpflichtigen im Rahmen der Haftung. Der BFH hat noch nicht abschließend geklärt, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten 3 Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung darstellt oder ein sog. Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO vorliegt, das nur unter den Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO angefoch ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 317
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung einschließlich Studium doch als Werbungskosten absetzbar? Der Einspruch richtet sich gegen die Ablehnung der Berufsausbildungskosten für ......... Nachdem der BFH den Abzug von Berufsausbildungskosten als WK anerkannt hat, (BFH-Urt. v. 4.12.2002 - VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; BFH-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 20/01, BFH/NV 2003, 476; BFH-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 121/01, BFH/NV 2003, 477; BFH-Urt. v. 13.2.2003 - IV R 44/01, BStBl I ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 167
Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG für das im Betriebsvermögen befindliche Objekt "Mustermannskamp 1, Musterstadt". Dieses Objekt wurde am 00.00.0000 mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. Auf Grund der vorangegangenen Nutzung i.R.d. Überschusseinkünfte (Einkunftsart) wurde die AfA-Bemessungsgrundlage gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten Anschaffungs/-Herstellungskosten beschränkt. In einer Entschei ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 170
Vor dem FG Hamburg ist ein Erinnerungsverfahren anhängig, das sich mit der Belastung der Gerichtskosten zur Unzeit auseinanderzusetzen hat (Hinweis auf § 9 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 GKG). Die Gerichtskosten fällig zu stellen, zu einem Zeitpunkt, in dem das Klageverfahren aufgrund eines anhängigen Musterverfahrens beim BVerfG ruht, bedeutet eine unzumutbare Erschwerung der Bestreitung des garantierten Rechtsweges. Eine gesetzliche Vorschrift, die den Kläger behandelt, als ob er die Kl ...