H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 499
Ist das Einlegen von Spiralen umsatzsteuerpflichtig, weil es sich nicht um eine Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG handelt? Sie haben das Einlegen von Spiralen nicht als Heilbehandlung i.S.d. § 4 Nr. 14 UStG beurteilt, da diese Leistungen angeblich nicht als ärztliche oder arztähnliche Leistungen zu werten sind. Diese Beurteilung entspricht einer Entscheidung des Nds. FG v. 18.10.2007 (5 K 282/06, EFG 2008, 339). Gegen die Entscheidung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 500
Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld Die tarifliche ESt ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt . Diese vom Gesetzgeber erstmals für den VZ 2001 eingeführte steuerliche Ermäßigung läuft bei sog. "Anrechnungsüberhängen" ganz oder teilweise ins Leere. Dies ist der Fall, wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten, die nicht aus Gewerbebetrieb i.S. ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 500
Keine Steuerermäßigung i.S.d. § 35 EStG bei zu geringer Einkommensteuerschuld ESt-Schuld beträgt 0 EUR 1a. Antrag auf einen Verwaltungsakt i.S.d. § 218 Abs. 2 AO Es wird ein Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides i.S.d. § 218 Abs. 2 AO gestellt. In diesem Abrechnungsbescheid ist über die Anrechnung der Gewerbesteuer in Höhe von ...... abzurechnen. Dieser Betrag soll angerechnet werden, weil § 35 EStG verfassungswidrig sein könnte ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 504
Reaktionen auf die Entscheidungen des BVerfG vom 13.2.2008 (realitätsgerechte Abzugsmöglichkeit von Krankenversicherungsbeiträgen)  In der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 6/2008 hatten wir auf Bedenken gegen die Entscheidung des BVerfG hingewiesen: So könnte darin, dass das Gericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Neuregelung bis zum 1.1.2010 gewährt hat, ein Verstoß gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ode ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 152
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35 a EStG Rechtsbehelf für das laufende Kalenderjahr Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35 a EStG. Eine Erstattung der Steuerermäßigung wurde nicht vorgenommen, weil keine Steuerschuld entstanden ist/alternativ die Steuerschuld geringer ist als die dem Grunde nach zuste ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 155
Erste Gerichtsverfahren hinsichtlich Teileinspruchsentscheidungen sind anhängig. Mustereinspruch zur Frage der Rechtswidrigkeit von Teileinspruchsentscheidungen. Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der verfahrensrechtlichen Fragen der Beendigung eines Einspruchsverfahrens mittels Teileinspruchsentscheidung i.S.d. § 367 Abs. 2a AO i.d.F. des JStG 2006 liegen Musterprozesse bereits vor (Nds. FG 7 K 249/07; 1 K 299/07, 1 K 311/07; 2 K 506 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 159
Pauschalierter Betriebsausgabenabzug i.S.d. § 8 b Abs. 3 und 5 KStG verfassungswidrig? Der Einspruch richtet sich gegen die pauschalierende Ermittlung der nicht abzugsfähigen BA in Höhe von 5% der steuerfreien Einnahmen gem. § 8 b Abs. 3 bzw. Abs. 5 KStG. Die tatsächlich im Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehenden BA betragen ..... EUR. Es wird beantragt, die Hinzurechnung gem. § 8 b Abs. 3 bzw. Abs. 5 KStG auf diesen Betrag zu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 662
Versagung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit minderjährigen und volljährigen Kindern Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24 b EStG. Zwar hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 4.11.2006 (1 K 240/05) entschieden, dass die Begrenzung der Entlastungsunschädlichkeit auf Haushaltsgemeinschaften des Steuerpflichtigen nur mit bestimmten erwachsenen Kindern keinen Verstoß gegen A ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 664
Keine Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes um die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag? Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der um die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zu ermäßigenden Einkünfte. Das Kind überschreitet unter Berücksichtigung dieser Beträge nicht den Jahresgrenzbetrag. Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Urteil vom 9.3.2006 (6 K 2092/01) entschieden, dass die Einkün ...