Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 617
Die Entscheidung des FA darüber, ob im Fall einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO nachträglich geändert wird, ist keine Ermessensentscheidung. BFH-Urt. v. 14.3.2012 - XI R 2/10, BFH/NV 2012, 1506 I. Vorbemerkung § 174 AO gilt als die schwierigste Korrekturvors ...