Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 486
1. Auch gegen zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete und zur Auskunftsverweigerung berechtigte Personen wie StB und WP kann eine Ap angeordnet werden. 2. Die Finanzbehörde muss i.R. pflichtgemäßer Ermessensausübung über die Anfertigung von KM entscheiden und den Stpfl. (Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren. BFH ...