Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 505
A. Vorbemerkung § 4 Abs. 4 a EStG schränkt den Schuldzinsenabzug ein, wenn Überentnahmen getätigt werden. Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die den Gewinn übersteigenden Entnahmen dazu führen, dass ein Teil der Zinsen auf "Privatentnahmen" entfällt und insoweit nicht abzugsfähig ist. Dabei sind etwaige Einlagen und Unterentnahmen der Vorjahre zu berücksichtigen:   Hi ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2008 . Seite: 521
A. Vorbemerkungen Bereits seit dem VZ 1995 gab es für Unternehmer/Freiberufler/Land- und Forstwirte die Möglichkeit, nach § 7 g Abs. 3 EStG im Vorgriff auf künftige Investitionen eine sog. Ansparrücklage zu bilden; seit dem 1.1.1997 ermöglichte der Gesetzgeber durch § 7 g Abs. 7 EStG sogar die - noc ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 537
Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem ArbN nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt. BFH-Urt. v. 19.6.2008 - VI R 48/07, BFH/NV 2008, 1614 I. Vorbemerkungen Bewirtungskosten sind wegen der Berührung der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) nur beschränkt abzugsfähig. Nach geltender Rechtslage sind nur 70% der Aufwendungen ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 542
Die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regel, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. BFH-Urt. v. 10.4.2008 - VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1382 I. Vorbemerkung Sofern der ArbN einen Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen darf, ist dafür ein geld ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 558
Das Handeln eines Testamentsvollstreckers (hier: Dauervollstreckung) ist den Erben auch i.R.d. Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen. BFH-Urt. v. 5.6.2008 - IV R 76/05, BFH/NV 2008, 1605 I. Vorbemerkung Ein Erblasser hat diverse Möglichkeiten, die Dur ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2008 . Seite: 574
Umfasst die Vermietungstätigkeit eines geschlossenen Immobilienfonds nur 20 Jahre, ist die Vermietungstätigkeit nicht auf Dauer ausgerichtet. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist dann auf der Ebene der Personengesellschaft und des Gesellschafters zu überprüfen. BFH-Beschl. v. 2.7.2008 - IX B 46/08, BFH/NV 2008, 1615 I. Vorbemerkung 1. Vermietungseinkünfte bei gesc ...