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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 584
Besteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch den BFH überprüft Das FG Berlin-Brandenburg musste über die Besteuerung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit über die Höhe des Besteuerungsanteils ab 1.1.2005 entscheiden.  Grundsätzlich sind seit der Reform der Alterseinkünfte die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und somit auch die Erwerbsunfähigkeit ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 585
Besteuerung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch den BFH überprüft Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des Besteuerungsanteils ab 1.1.2005 für die erklärte Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aufgrund der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 4.11.2008 - 15 K 15099/08, DATEV-Dok. 5008834) entspricht die Besteuerung den verfas ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 155
Erste Gerichtsverfahren hinsichtlich Teileinspruchsentscheidungen sind anhängig. Mustereinspruch zur Frage der Rechtswidrigkeit von Teileinspruchsentscheidungen. Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der verfahrensrechtlichen Fragen der Beendigung eines Einspruchsverfahrens mittels Teileinspruchsentscheidung i.S.d. § 367 Abs. 2a AO i.d.F. des JStG 2006 liegen Musterprozesse bereits vor (Nds. FG 7 K 249/07; 1 K 299/07, 1 K 311/07; 2 K 506 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 478
Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung von Bewirtungskosten als Werbungskosten. Das FG Köln hat mit Urteilen v. 19.1.2007 und v. 22.2.2007 Bewirtungskosten eines leitenden Angestellten, dessen Gehalt variable Bezüge enthält, die der Höhe nach vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängig sind, zum Werbungskostenabzug zugelassen. Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG liegen vor, wenn die Aufwendungen durch den Ber ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 696
Höchstrichterlich ist noch nicht geklärt, ob bei einfachen Liefergegenständen, wie z.B. Mobiltelefonen, die zugeordnete Gerätenummer in der Rechnung oder in einer Anlage zur Rechnung, z.B. im Lieferschein, angegeben sein muss. (BFH-Beschl. v. 6.4.2006 - V B 22/06, BFH/NV 2006, 1715) Der BFH hat mit dem o.a. Beschluss Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht beim zuständigen Finanzgericht anhängig, weil das FA zuvor die Handelüblichkeit der Bezeichnung der Gegenstände nac ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 333
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000  wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002  entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 701
Verfassungswidrigkeit des Kostenrechtmodernisierungsgesetzes 2004 (KostRMoG)? Mit diesem Gesetz wurde eine umfangreiche und für den Bürger teure Reform des finanzgerichtlichen Prozesses eingeführt . Vor dem Nieders. FG ist in zwei Erinnerungsverfahren die Rechtsfrage zu klären, ob die Erhebung von Gerichtskosten in Kindergeldstreitsachen gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 4 GG verstößt . Der Gesetzgeber hat das Kindergeld als Steuervergütung "verklei ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 705
Bei Vorläufigkeitsvermerken im Sinne von § 165 AO ist das Einspruchsverfahren vorzuziehen. Die FinVerw bringt eine Flut von Erlassen zu den Vorläufigkeitsvermerken heraus, um Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern zu vermeiden . Dieses gut gemeinte Angebot auf "Arbeitsersparnis" hat so seine Tücken . Gem. § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur zulässig, wenn die Rechtsfrage höherrangiges Recht beinhaltet. Die Frage, ob die Beiträge zur Rentenversicheru ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen  Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004  wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...

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