H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2003 . Seite: 371
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Der Streit über die Ermittlung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG erreicht den Bundesfinanzhof Im Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde § 4 Abs. 4a EStG neu formuliert . Nach dem viel zu spät ergangenen Erlass des BMF vom 22.5.2000 werden Unterentnahmen bei Ermittlung der nicht abzugsfähigen Zinsen vor dem 1.1.1999 nicht berücksichtigt. Der 5. Senat des FG Baden-Württemberg hat dagegen entschieden, dass Überentnahmen im Jahre 1999 mit den Unterentnahmen aus den Wirtschaft ...
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