Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 345
A. Vorbemerkungen Die Frage, ob die GbR Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, war lange Zeit heftig umstritten.  Der Streit hatte sich in den letzten Jahren deutlich abgeschwächt, denn der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat die Rechtsfähigkeit oder zumindest Teilrechtsfähigkeit der GbR ...