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Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 155
A. Vorbemerkung § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG wurden durch das StEntlG 1999/2000/2002  geändert. Danach erfordert der Ansatz des niedrigeren Teilwerts mit Wirkung ab dem ersten nach dem 31.12.1998 endenden Wj eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. § 6 Abs. 1 EStG "1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an d ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 185
A. Vorbemerkungen beschränkt abzugsfähige Bewirtungsaufwendungenbeschränkt abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind i.H.v. 80 % gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG als BA abzugsfähig, soweit sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Wei ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 195
A. Vorbemerkungen Versorgungsleistung unentgeltlichVersorgungsleistung unentgeltlich Versorgungsleistungen sind beim Leistenden (Verpflichteten) nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG als SA abzugsfähig. Es handelt sich um unentgeltliche Leistungen, bei denen eine Verrechnung von Leistung und Gegenleistung nicht vorzunehmen ist.  Dem sog. Korrespondenzprinzip entsprechend muss andererseits der Empfänger (Berechtigte) die erthaltenen ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 223
A. Vorbemerkungen I. Unterschiedliche steuerliche Behandlung nachträglicher Schuldzinsen Die steuerliche Anerkennung von nachträglich gezahlten Schuldzinsen hängt nach der Rspr. des BFH davon ab, ob es sich bei den Schuldzinsen um nachträgliche BA oder um nachträgliche WK handelt. Veräußert ein Stpfl. seinen Betrieb oder seinen Mitunternehmeranteil ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 271
Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch bei Ausscheiden eines WG des BV infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls gebildet werden. BFH-Urt. v. 14.10.1999 - IV R 15/99, DB 2000, 650 I. Vorbemerkung Nach R 35 EStR 1999 kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein WG aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 273
Keine nachträgliche Beschränkung des Realsplittings BFH-Urt. v. 22.9.1999 - XI R 121/96, DStR 2000, 584 I. Einleitung Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 27.000 DM im Kj als SA abzugsfähig, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Der Antrag kann jeweils nur für ein Kj gestellt und nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist grundsätzlich bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf i ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 275
Ein Kommanditist, der weder am laufenden Gewinn noch am Gesamtgewinn der KG beteiligt ist, ist auch dann nicht MU, wenn seine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte denen eines Kommanditisten entsprechen. Er ist nach Einkommensteuerrecht wie ein Darlehensgeber oder stiller Gesellschafter zu behandeln. BFH-Urt. vom 28.10.1999 - VIII R 66-70/97, INF 2000,154 I. Sachverhalt Der Kl. war in den Streitjahren 1987/89 als Kommanditist ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 278
Ist das Verbot für Jubiläumsrückstellungen in den Jahren 1988 bis 1992 verfassungswidrig? BFH v. 10.11.1999 - X R 60/95, BStBl II 2000, 131 I. Vorbemerkung Für VZ 1988 bis 1992 hatte der Gesetzgeber durch das SteuerreformG 1990 die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums untersagt. Zu diesem Zeitpunkt bereits gebildete Rückstellungen waren gewinnerhöhend aufzulösen, § 52 ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 282
Bei einem Vertrag über die Prüfung des JA handelt es sich um einen Werkvertrag, bei dem die Abrechnung nach Stundensätzen eine hinreichend bestimmte, wirksame Vergütungsvereinbarung darstellt. Die Darlegungs- und Beweislast für die Zahl der erbrachten Stunden trägt der WP. 1. BGH-Urt. v. 1.2.2000 - X ZR 198/97, DStR 2000, 480 I. Jahresabschlussprüfung als Werkvertrag In dem Rechtstreit ging e ...

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