Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 541
Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der ...