Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 385
A. Vorbemerkungen I. Zivilrechtliche Grundlagen und Wirkungen von Sicherungsklauseln VermögensrückübertragungVermögensrückübertragung Sowohl bei der Übertragung von Einkunftsquellen von einem Ehegatten auf den anderen Ehegatten als auch bei der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 425
A. Vorbemerkung schriftliche Begründung eines VAschriftliche Begründung eines VA Gem. § 121 Abs. 1 AO ist ein schriftlicher VA schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist. Einer Begründung bedarf es u.a. gem. § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht, soweit demjenigen, für den der VA bestimmt ist, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne schrif ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 465
Im Einzelfall kann auch ein Vorbehaltsnießbrauch zu wirtschaftlichem Eigentum führen. Nieders. FG vom 7.7.1998 - I 789/97, n.v. Bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten geht es steuerrechtlich vor allem um die Zurechnung zu einer Einkunftsart. Steuerrechtlich sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der über die der Einkunftsquelle entsprechenden Leistungen im Innenverhältnis disponieren kann. Dabei ist die zivilrechtliche Rechtsposit ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 474
Berücksichtigung offener Gewinnausschüttungen bei der Verzinsung der KSt nach § 233 a AO Der BFH hat in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 19.3.1998  durch Gerichtsbescheid, der nicht die Wirkung eines Urteils erlangte, die Auffassung vertreten, daß der abweichende Zinslauf nach § 233 a Abs. 2a AO  zumindest bei einer erstmaligen Beschlußfassung über die Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr nicht gerechtfertigt sei. Nach § ...