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Redaktion AktStR
Jahrgang: 2024 . Seite: 559
1. Sind Verspätungszuschläge i.S.d. § 152 AO in den Streitjahren 2018 und 2019 nach § 152 Abs. 1 oder 2 AO festzusetzen? 2. Ist die Verlängerung der Abgabefristen für den Besteuerungszeitraum 2019 gem. Art. 97 § 36 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wie eine behördliche Verlängerung zu behandeln, sodass § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO die Anwendung des § 152 Abs. 2 A ...

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