AktStR: Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen, 2022 S. 671: Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO - bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO - bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen Jahrgang: 2022 . Seite: 671 Zur PDF-Fassung dieses Beitrages. 1. Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des ...
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