H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 382
Vorsteuerabzug und Rechnungserhalt In absehbarer Zeit wird die Streitfrage, wann der Vorsteueranspruch entstanden ist, durch den Europäischen Gerichtshof entschieden . Der Generalanwalt hat vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zu lassen, in dem der Leistungsempfänger die Leistung vom Leistenden erhalten hat. Die spätere Rechnung begründet also eine Rückwirkung des Vorsteueranspruches. Der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer zwingt unter Erwägung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2003 . Seite: 763
Streit um die Höhe des Steuersatzes? Praktische Auswirkungen anhand des Vorlagebeschlusses des FG Köln vom 10.4.2003  an den EuGH Das FG Köln hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 UStG auch für pflanzliche Milchersatzprodukte anzuwenden ist. Nach der Rechtsauffassung der FinVerw ist der ermäßigte Steuersatz nur für tierische Milchprodukte anzuwenden. Dies verstößt aus Sicht des FG Köln gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsat ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 151
Vermietung von Sportanlagen Nach der bisherigen Rspr. des BFH ist die Vermietung eines Tennisplatzes in der Halle als steuerfreie Grundstücksvermietung  und als stpfl. Vermietung von Betriebsvorrichtungen  anzusehen.  Mit Beschl. v. 21.10.1999  hat der BFH den BMF zum Beitritt aufgefordert. Der BFH will offensichtlich seine Rspr. ändern und nunmehr die Überlassung von Tennisplätzen in der Halle als eine einheitliche sonstige Leistung ansehen, die im vollen Umfang umsatzsteuerpflichtig ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 153
Vorsteuerabzug auf den privat genutzten Gebäudeteil? Vor dem BFH ist die Rechtsfrage anhängig, ob ein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil abzugsfähig ist, wenn das gesamte Gebäude entsprechend dem Urt. des EuGH vom 4.10.1996  dem Unternehmen zugeordnet worden ist. Teilweise wird in der Literatur  die Auffassung vertreten, dass die Zuordnung zum Unternehmen den vollen Vorsteuerabzug begründet und damit der Eigenverbrauch nunmehr  steuerpflichtig ist. Die Steuerbefreiung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 189
Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum Unternehmen Ein weiterer Vorlagebeschluß des BFH an den EuGH beschäftigt sich mit der Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum unternehmerischem Vermögen (BFH DStR 1998, 1958). Ein Unternehmer hatte sein Fahrzeug zu 70 % unternehmerisch und zu 30 % nichtunternehmerisch genutzt. Er konnte einen Vorsteuerabzug auf die AK nicht in Anspru ...