Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2022 . Seite: 149
Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. BFH-Urt. v. 16.9.2021 - IV R 34/18, DStR 2021, 2956 I. Vorbemerkung 1. Strukturelle Gesetzes- und Vollzugsdefizite De ...