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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 1. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 639
Der BFH hält das geltende ErbStG insoweit für verfassungswidrig, als die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim BV, bei den Anteilen an KapG sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind.  BFH-Beschl. v. 22.5.2002 - II R 61/99, BStBl II 2002, 598 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin der am 23.7.1997 verstorbenen Erblasserin (E). Diese hatte 1994 eine ETW erworben und den Kaufpreis bis Ende 1996 vol ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 290
Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt. BFH-Urt. v. 24.10.2001 - II R 10/00, FR 2002, 348 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin nach ihrem in 1991 verstorbenen Ehemann E. Dieser war bis zu seinem Tode als Angestellter beschäftigt gewesen. Die Bf ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 135
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, ob die Anwendung eines einheitlichen Tarifs bei der ErbSt verfassungswidrig ist, weil BV, (bebauter) Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht notierte Anteile an KapG nur mit einem (z.T. geringen) Teil ihrer Verkehrswerte in die Bemessungsgrundlage eingehen. I. BFH-Beschl. v. 24.10.2001 - II R 61/99, BStBl II 2001, 834 Sac ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 419
A. Vorbemerkungen Der Erwerb von BV ist erbschaftsteuerrechtlich in mehrfacher Hinsicht begünstigt: gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt gesetzliche Begünsti-gung des BV bei der ErbSt - Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Einheitsbewertung des BV - Möglichkeit der zinslosen Stundung auf max. 10 Jahre (§ 28 ErbStG) - Gewährung ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 147
Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung nur zugrundegelegt werden, wenn feststeht, dass vom Formmangel abgesehen eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem Zugedachte überträgt, um dad ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 266
BFH v. 7.12.1999 - II B 79/99, BB 2000, 552 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 1999 über einen BFH-Beschluss v. 9.6.1999  berichtet, in dem es um die Anzeigepflicht und Abgabe einer ErbSt-Erklärung einer Vermächtnisnehmerin in einem Fall ging, in dem der Erblasser zugleich Testamentsvollstreckung angeordnet hatte. In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte er die ...

Karl Friedrich Wendt, Ministerialdirigent a.D., Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 581
A. Vorbemerkung AnzeigepflichtAnzeigepflicht In der nachfolgend besprochenen Entscheidung des II. Senats des BFH geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich für den Erben, den Vermächtnisnehmer und den Testamentsvollstrecker eine Anzeigepflicht hinsichtlich des Erbfalls ergibt und die Abgabe einer ErbSt-Erklärung erforderlich wird. B. BFH v. 9.6.1999 - I ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 233
A. Vorbemerkungen Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts (ErbStR) vom 21.12.1998 ist inzwischen abgedruckt in BStBl I, Sonder-Nr ...

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