Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 599
1. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an dessen Arbeitnehmer nicht in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fällt, wenn dieser Umsatz keine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt. 2. Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL findet dagegen auf einen solchen Umsatz Anwendung, we ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 613
Der Anwendung von § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG steht nicht entgegen, dass neben dem Unternehmer oder der juristischen Person eine weitere Person Empfänger der Leistung ist, wenn der Unternehmer (oder die ihm gleichgestellte juristische Person) Schuldner des vollen Entgeltbetrages ist und der weitere Leistungsempfänger nicht zum Kreis der in § 13 b Abs. 5 S. 1 UStG genannten Steuerschuldner gehört. BFH-Urt. v. 10.1 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 669
1. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Stromlieferungen bei umsatzsteuerfreier Vermietung 2. Handelt es sich bei Stromlieferungen über eine Photovoltaikanlage des Vermieters an die Mieter um eine unselbstständige Nebenleistung der steuerfreien Vermietung? Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 8/21 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 25.2.2021 - 11 K 201/19, EFG 2021, 883 Umsatzsteuerb ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 671
Besteuerung von Umsätzen eines Freizeitparks: Unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für einen Freizeitpark dem ermäßigten Steuersatz? Gericht: BFH Aktenzeichen: XI R 4/21 (Vorlage des BFH an den EuGH v. 6.4.2021 - Az. des EuGH C-406/20) Vorinstanz: FG Münster, Urt. v. 13.8.2020 - 5 K 1228/18 U, EFG 2020, 1548 Umsatzsteuerbescheid … vom … für Frau/Herrn … St.-Nr.: … / hier: Steuerermäßigung für Freizeitparkbetreiber – § 1 ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2021 . Seite: 673
Ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Bruchteilseigentum eine Vorbereitungshandlung für die in der Rechtsform einer personengleichen GbR nachfolgende Vermietung und daher der unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, mit der Rechtsfolge, dass die GbR gem. § 13 b Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs ...