Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 183
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A. Vorbemerkung I. Handelsrechtliches Kapitalersatzrecht Da eine KapG nur mit ihrem Vermögen haftet, das nach außen hin durch das im HR eingetragene Stammkapital vom Mindestumfang her festgelegt ist, darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden, § 30 Abs. 1 GmbHG, sog. Kapitalerhaltungspostulat. § 30 Abs. 1 GmbHG "Da ...
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