H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 483
Vorsicht bei Fristablauf bei den Finanzgerichten - Einsatz eines Telefaxgerätes Die Einhaltung insb. finanzgerichtlicher Fristen kann einem "Hürdenlauf" ähneln. Auch unter Berücksichtigung der modernsten Techniken verbleibt für den Prozessbevollmächtigten ein erhebliches Risiko bei dem Einsatz dieser Geräte. Es sei an die Entscheidung des BFH vom 14.12.1994  erinnert, wonach das vollständige Fax vor Ablauf der Frist eingegangen sein muss. In Fristnot geratene Prozessbevollmächtigte fa ...