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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 315
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. BFH-Urt. v. 26.1.2006 - III R 51/05, Haufe-Index 1496596, LEXinform 5002162 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. lebten seit 2002 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft i.S.d. LPartG zusammen. Im Rahmen ihr ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 317
Aufwendungen für die Renovierung eines Badezimmers sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S.d. § 35 a Abs. 2 EStG Niedersächsisches FG, Urt. v. 4.10.2005 - 13 K 368/04, EFG 2006, 123 (Az BFH: VI R 74/05) I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. beantragten im Rahmen ihrer ESt-Erklärung die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Renovierung ihres Bades als haushaltsnahe Dienstleistung. Es hand ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 320
Aus dem Grundgesetz (GG) lässt sich keine feste Obergrenze für die Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer ableiten. BVerfG, Beschluss v. 18.1.2006 - 2 BvR 2194/99, DStR 2006, 555 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführer (Bf) wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte betrug 648.595 DM. Bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte wurde Gewerbeste ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 322
Der BFH holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG deshalb verfassungswidrig ist, weil der Abzug von Aufwendungen für Krankenversicherungen der Höhe nach begrenzt ist. BFH-Beschluss v. 14.12.2005 - X R 20/04, BStBl II 2006, 312 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. haben sechs zwischen 19 ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 324
Der wirtschaftliche Vorteil der Vertragsarztzulassung stellt grds. ein immaterielles, nicht abschreibungsfähiges WG dar. Soweit der Erwerber die kassenärztliche Zulassung mit der Praxis erwirbt und für den Erwerb ein Gesamtkaufpreis gezahlt wird, ist dieser im Verhältnis der Teilwerte der einzelnen WG auf diese aufzuteilen. OFD Koblenz, Vfg. v. 12.12.2005 - S 2134 a A - St 314, DB 2006, 127, DSt ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 331
Verfahrensrechtliche Hinweise zum Aussetzen von Gerichtsverfahren, bzw. zum Ruhen des Einspruchsverfahrens Das FG  hatte eine Klage abgewiesen, die erforderlich wurde, weil das beklagte FA einem Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nicht nachgekommen war. Im Klageverfahren wurde § 32 c EStG (Tarifspreizung bei gewerblichen Einkünften)   angefochten und auf den Vorlagebeschluss des BFH   verwiesen. Dem vom Kl. angeregten Vorläufigkeitsvermerk i.S.d. § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO hatte di ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 333
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000  wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002  entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 337
Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Bereits für die Vergangenheit hatte der BFH entschieden, dass bei Kindern, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, die Ansparrücklage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gehört  . Da der BFH andere, nicht der ESt unterliegende Einnahmen und Freibeträge nicht als Bezug beurteilt   , hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2002 das Ge ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 322
Der BFH holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG deshalb verfassungswidrig ist, weil der Abzug von Aufwendungen für Krankenversicherungen der Höhe nach begrenzt ist. BFH-Beschluss v. 14.12.2005 - X R 20/04, BStBl II 2006, 312 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Die Kl. haben sechs zwischen 19 ...

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