Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 108
|
Eine die Berichtigung nach § 129 AO ermöglichende offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Stpfl. als eigene übernimmt. Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich ohne Weiteres aus der Steuererklärung des Stpfl., deren Anlagen sowie d ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 116
|
Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Stpfl. nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Führt der Stpfl. Aufzeichnungen, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist, so sind die Aufzeichnungen dann nicht gem. § 146 Abs. 6 AO "für die Besteuerung von Bedeutung", wenn sie der Besteuer ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2009 . Seite: 435
|
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) BMF-Schr. v. 2.1.2009 - IV A 3 - S 0062/08/10007, BStBl I 2009, 8 Vorläufige Steuerfestsetzung und Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren BMF-Schr. v. 1.4.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010, BStBl I 2009, 510 I. Vorbemerkungen Die FinVerw hat mit BMF-Schr. v. 2.1.2009 den Anwendungserlass zur AO erneut ergänzt und geändert. Die ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2009 . Seite: 443
|
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-GF nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen LSt. Sind im Zeitpunkt der LSt-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der LSt vorhanden, besteht die Verpflichtung des GF zu deren Abführung solange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2009 . Seite: 295
|
Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. § 30 a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von P ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2009 . Seite: 138
|
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Eingang einer Selbstanzeige grds. berechtigt und verpflichtet, ein Strafverfahren zum Zwecke der Prüfung der Straffreiheit einzuleiten. Eine derartige Strafverfahrenseinleitung hemmt den Anlauf der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen nach § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO. Eine Strafverfahrenseinleitung, di ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 586
|
Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert und dabei insbesondere Ergänzungen zur Neuregelung des § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten) eingefügt. BMF-Schr. v. 17.7.2008 - IV A 3 - S 0062/08/10006, BStBl I 2008, 694 I. Vorbemerkungen Durch das JStG 2008 wurde u.a. § 42 AO umfassend geändert. Die Neufassung hat einen in d ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 597
|
Die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO, weil die Anteile zu einem Zeitpunkt veräußert wurden, als die Veräußerung noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterlag, ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2008 . Seite: 603
|
Keine verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO für Steuerhinterzieher bei Geltendmachung von Erstattungsansprüchen BFH-Urt. v. 26.2.2008 - VIII R 1/07, BStBl II 2008, 659 Die Festsetzungsfrist für den Erlass eines Haftungsbescheids ist gem. § 191 Abs. 3 S. 2 2. HS AO bei leichtfertiger Steuerverkürzung nur in den Fällen auf fünf Jahre ...
|
|