Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 102
Zwischen den Aufwendungen für die Errichtung eines Gebäudes, das an Arztpraxen vermietet wird, und Zahlungen eines Apothekers an den Vermieter, damit dieser das Gebäude an Ärzte vermietet, besteht kein zum Vorsteuerabzug berechtigender Zusammenhang. BFH-Urt. v. 15.10.2009 - XI R 82/07, BFH/NV 2010, 122 I. Vorbemerkungen Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ...