Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 132
|
Die Gültigkeit der rückwirkenden Ermächtigung des Rates der EU zur Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen auf 50 v.H. ist zweifelhaft. BFH - Beschl. v. 30.11.2000 - V R 30/00, DStR, 2001, 126 I. Zur Erinnerung Durch das StEntlG 1999/2000/2002 wurde das Recht des Vorsteuerabzugs z.T. neu gefasst. U.a. sind danach Vorsteuerbeträge aus der Anschaff ...
|
|
Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 139
|
BFH-Urt. v. 2.5.2000 - IX R 74/96, BStBl II 2000, 469 K ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 140
|
BFH-Urt. v. 3.8.2000 - III R 2/00, DB 2000, 2351 Nachdem der BFH mit Urteil vom 24.2.2000 die Ve ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 142
|
I. Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt von BauverträgenBFH-Urt. v. 17.5.2000 - X R 13/97, BStBl II 2000, 665 Bisher hatte der BFH noch nicht über die Abzugsfähigkeit von "vergeblichen" Aufwendungen bei Verwirklichung eines geplanten Bauobjekts zu entscheiden gehabt. Nach Auffassung der FinVerw sind Vorauszahlungen, für die (z.B. wegen Konkurses des Bauunternehmers) keine Herstellungsleistungen erbracht werden (sog. verg ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 145
|
Für die Haftung des GF einer GmbH für Verspätungszuschläge gilt der Grundsatz der anteiligen Tilgung auch dann, wenn er die LSt-Anmeldungen pflichtwidrig nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben hat. BFH-Urt. v. 1.8.2000 - VII R 110/99, DStR 2000, 1954 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Das FA nahm den Kl. als ehemaligen GF einer GmbH für rückständige LSt, KiLSt, SolZ und Verspätungszuschläge in ...
|
|
Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 147
|
Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung nur zugrundegelegt werden, wenn feststeht, dass vom Formmangel abgesehen eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem Zugedachte überträgt, um dad ...
|
|
Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 148
|
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohn ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 150
|
Eine Rechnung, in der zwar Bruttopreis, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Nettoentgelt ausgewiesen sind, berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. BFH-Urt. v. 27.7.2000 - V R 55/99, DStR 2000, 2083 I. Sachverhalt und Entscheidung Die Klägerin betrieb einen Pflegedienst zur ambulanten Seniorenpflege. Die Pflegeleistungen wurden von Pflegekräften ausgeführt, mit denen sie sog. freie Mitarbeiterve ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2001 . Seite: 152
|
Die Frage, ob dem Mandanten dadurch ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, dass infolge eines Fehlers des rechtlichen Beraters im Ausgangsverfahren eine ihm ungünstige Entscheidung getroffen wurde, ist auf der Grundlage der damals geltenden höchstrichterlichen Rspr. zu beurteile ...
|
|