Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2018 . Seite: 611
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der - ggf. kapitalisierten - Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem BewG ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. BFH-Beschl. v. 5.7.2018 - II B 122/17, BFH/NV 2018, 1124 I. Vorbemerkungen 1. Gemischte Schenkung Von einer ge ...