Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 289
I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 2000, 247 darüber berichtet, dass die Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 1 S. 3 AO auch dann gewahrt ist, wenn ein Bescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist abgesandt wird. Der V. BFH-Senat hatte entschieden , dass die bloße Absendung eines Bescheids nicht ...