Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 333
1. Die verdeckte Einlage von WG des bisherigen Einzelunternehmers und jetzigen Besitzunternehmers in das BV einer zuvor mit einem nahen Angehörigen errichteten Betriebs-GmbH führt zu einer Entnahme der betreffenden WG durch den Besitzunternehmer und damit einer Gewinnrealisierung i.H.d. Bruchteils, welcher der Beteiligungsquote des nahen Angehörigen (Nur-Betriebsgesellschafters) an ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 336
1. Ein Darlehen, das das Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben hat, ist beim Besitzunternehmen kein sog. durchlaufender Kredit, wenn die Darlehensmittel zur Modernisierung von Betriebsgebäuden des Besitzunternehmens, die das Betriebsunternehmen gepachtet hat, verwendet werden. 2. Die dem Besitzu ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 340
Veräußert ein GmbH-Gesellschafter Anteile, die er bei einer Kapitalerhöhung gegen Zuzahlung erworben hat, innerhalb der sog. Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist bei der Bemessung des steuerbaren Veräußerungsgewinns auch der Wert des Bezugsrechts auf die neuen Anteile bei deren Anschaffungskosten anzusetzen (Fort ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 19
BMF-Schr. v. 16.9.2004 - IV C 3 - S 2255 - 354/04, BStBl I 2004, 922 A. Vorbemerkung Nach ständiger Rspr. und weitgehend unstreitiger Rechtsauffassung in FinVerw und Schrifttum existieren drei einkommensteuerlich relevante Kategorien wiederkehrender Bezüge: - Versorgungsleistungen  Charakter: Bezüge aufgrund einer Gegenleistung, die aber nach dem Versorgungsbedürfnis des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten bemessen sind Re ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 37
A. Vorbemerkung Der Gesetzgeber hat die Tatbestände, die zu Einkünften aus VuV führen, in § 21 EStG abschließend geregelt. Der Katalog unterscheidet vier Gruppen: Anwendungsfälle des § 21 EStGAnwendungsfälle des § 21 EStG - Einkünfte aus VuV von unbeweglichem Vermögen, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG - Einkünfte aus VuV von Sachinbegriffen, § 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG (z.B. Büro- oder Wohnungsein ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 57
A. Vorbemerkung ÜberversorgungÜberversorgung Der I. Senat des BFH  hatte unter Rückgriff auf die ständige Rspr.  bei einer Versorgungsanwartschaft, die 75 v.H. der aktuellen Bezüge übersteigt, eine Überversorgung angenommen. Bei einem Überschreiten der 75 v.H.-Grenze geht der BFH davon aus, dass insoweit die Voraussetzungen des § 6 a EStG nicht eingehalten sind, weil nach § 6 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 71
A. Vorbemerkungen EinkünfteerzielungsabsichtEinkünfteerzielungsabsicht Die Besteuerung der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Stpfl. bei der Verwirklichung der dort genannten Steuertatbestände mit Einkünfteerzielungsabsicht handelt, was in § 15 Abs. 3 EStG in Bezug auf gewerbliche Einkünfte explizit vorausgesetzt wird. Bei Gewinneinkünften i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 87
BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gem. § 35 a EStG BMF-Schr. v. 1.11.2004 - IV C 8 - S 2296 b - 16/04, BStBl I 2004, 958 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 2003, 669 ausführlich über das BMF-Schr. zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 90
Anpassung des bisherigen BMF-Schreibens zum häuslichen Arbeitszimmer an die BFH-Rspr. BMF-Schr. v. 14.9.2004 - IV B 2 - S 2145 - 7/04, BStBl I 2004, 861 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 2004, 419 das BMF-Schr. zum häuslichen Arbeitszimmer  ausführlich erläutert und hierbei auf die Abweichungen bzgl. der Rechtsauffassung der FinVerw zur Rspr. des BFH hingewiesen. Zu Gunsten der Stpfl. war die FinVerw in Rz 5, 14 und 16 ihr ...