12345
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 205
A. Erwerb von Todes wegen in Abfindungsfällen (§ 3 Abs. 2 ErbStG) In § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG werden die Wörter "für das die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist", durch die Wörter "das der Vermächtnisnehmer angenommen hat" ersetzt. Nach der bisherigen Fassung des § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen, was als Abfindung für ein aufschiebend bedingtes, betagtes ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2020 . Seite: 595
1. Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen and ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2020 . Seite: 411
1. Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 S. 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. 2. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Tilgungsleistungen für das geme ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG a.D., Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 647
1. Unverzüglich i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 c S. 1 ErbStG bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. 2. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und glaubhaft machen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung als Familienheim ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 661
1. Bei der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG sind Vorerwerbe dem letzten Erwerb ohne Bindung an eine dafür bereits ergangene Steuerfestsetzung mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen. Eine bei der Besteuerung des Vorerwerbs zu Unrecht abgezogene sachliche Steuerbefreiung ist nicht zu berücksichtigen. 2. Die Steuervergünstigungen ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 483
1. Die für eine Poolvereinbarung i.S.d. § 13 b Abs. 2 S. 2 Nr. 2 S. 2 ErbStG erforderlichen Verpflichtungen der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung über die Anteile an einer Kapitalgesellschaft und zur einheitlichen Stimmrechtsausübung können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ergeben. 2. Die V ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2019 . Seite: 301
1. Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewählten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. 2. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2018 . Seite: 611
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der - ggf. kapitalisierten - Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem BewG ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt. BFH-Beschl. v. 5.7.2018 - II B 122/17, BFH/NV 2018, 1124 I. Vorbemerkungen 1. Gemischte Schenkung Von einer ge ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2018 . Seite: 451
Schenkungen unter Beteiligung von KapG oder Genossenschaften Gleichlautender Ländererlass v. 20.4.2018, BStBl I 2018, 632 I. Vorbemerkungen Die Leistungsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter, der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern sind steuerrechtlich stets problematisch. Bei PersG gilt nach einhelliger Auffassung von Rspr. und ...

12345