H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 657
Seit dem 1.1.2001 ist es nicht mehr notwendig, dass im Klageverfahren ein berichtigter, neuer Verwaltungsakt zum Gegenstand des Klageverfahrens innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gemacht werden muss. Nunmehr geschieht dies gem. § 68 FGO "automatisch". Die Finanzbehörde hat dem Gericht eine Abschrift des neuen Verwaltungsaktes zu übersenden. Die Praxis zeigt, dass diese Information von den FÄ gegenüber den FG nicht immer erfüllt wird. Auch ist ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 483
Vorsicht bei Fristablauf bei den Finanzgerichten - Einsatz eines Telefaxgerätes Die Einhaltung insb. finanzgerichtlicher Fristen kann einem "Hürdenlauf" ähneln. Auch unter Berücksichtigung der modernsten Techniken verbleibt für den Prozessbevollmächtigten ein erhebliches Risiko bei dem Einsatz dieser Geräte. Es sei an die Entscheidung des BFH vom 14.12.1994  erinnert, wonach das vollständige Fax vor Ablauf der Frist eingegangen sein muss. In Fristnot geratene Prozessbevollmächtigte fa ...