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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 679
Zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung  gehört nach § 14 Abs. 4 UStG u.a. auch die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.  Dabei entsteht immer wieder Streit, wie viel "Leben" unter der angegebenen Geschäftsanschrift vorherrschen muss. Nach der restriktiven Rspr. des BFH soll eine Anschrift nicht au ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 681
I. Rechtsbehelfsverfahren Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuer aus folgendem Sachverhalt (individuell ausführen). Unter dieser Anschrift hat der leistende Unternehmer aufgrund der vorliegenden Kenntnisse seine geschäftlichen Aktivitäten ausgeführt (individuell ausführen). Auf Grund der Entscheidung des FG Köln ( ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 683
Zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehört u.a. die Beschreibung der Art der sonstigen Leistung.  Diese sehr allgemein gehaltene gesetzliche Bestimmung wird seitens der FinVerw und durch die Gerichte immer wieder überstrapaziert. Vor dem BFH ist ein Revisionsverfahren  gegen eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg anhängig.  Hier geht es um einen Berat ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 684
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuer aus folgendem Sachverhalt (individuell ausführen). Aus der Sicht des FA soll der Rechnungsaussteller den Leistungsumfang nicht ordnungsgemäß dargestellt haben, so dass dieser nicht identifiziert werden kann. Dieser Beurteilung können wir uns nicht anschließen (individuell ausführen). Vor dem BFH ist ein ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 685
Bei der GrESt wird eine Zusammenrechnung der Verträge von Grund und Boden und einem Rechtsgeschäft zur Errichtung oder Erweiterung eines Bauwerks nach der hartnäckigen Rspr. des II. Senats des BFH vorgenommen. Die Rspr. spricht von einem "einheitlichen Vertragswerk".  Häufig werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 688
Der Einspruch richtet sich gegen die Korrektur des GrESt-Bescheids vom (individuell einsetzen). Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Gebäudekosten liegen nicht vor. Der zu bescheidende Sachverhalt bedingt eine Zusammenrechnung der Verträge von Grun ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2015 . Seite: 693
Ist der Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b S. 3 EStG i.H.v. 1.250 EUR objekt- und personenbezogen, sodass die parallele Nutzung zweier Arbeitszimmer in verschiedenen Hausständen nicht zu einer Verdoppelung dieses Abzugsbetrags führt? Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 15/15 Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.2.2015 - 2 K 1595/13, EFG 2015, 1076 Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2015 . Seite: 696
Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten Gericht: BFH Aktenzeichen: VI R 24/15 Vorinstanz: Nds. FG, Urt. v. 3.12.2014 - 4 K 28/14, Juris Einspruchsmuster Einkommensteuerbescheid ... vom ... für Herrn/Frau ... St.-Nr.: ... / hier: Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten - § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den o.g. Bescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einsp ...

Redaktion AktStR
Jahrgang: 2015 . Seite: 699
Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen? Gericht: BFH Aktenzeichen: VIII R 13/15 Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urt. v. 11.3.2015 - 7 K 3661/14 E, BB ...

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