H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2005 . Seite: 355
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des bezogenen Kindergeldes. Wir erwarten eine Erhöhung des Kindergeldes auf rund 265,00 EUR im Monat. Der Gesetzgeber war durch die Entscheidungen des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II1999, 182; 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174) gezwungen, eine Reform des Familienleistungsausgleichs vorzunehmen. Dies ist unter verfassungsrechtlichen Aspekten nicht gelungen. Es ist eine weitere Entlastung der betroffenen Eltern notwendig, da ...
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