H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 331
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Verfahrensrechtliche Hinweise zum Aussetzen von Gerichtsverfahren, bzw. zum Ruhen des Einspruchsverfahrens Das FG hatte eine Klage abgewiesen, die erforderlich wurde, weil das beklagte FA einem Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nicht nachgekommen war. Im Klageverfahren wurde § 32 c EStG (Tarifspreizung bei gewerblichen Einkünften) angefochten und auf den Vorlagebeschluss des BFH verwiesen. Dem vom Kl. angeregten Vorläufigkeitsvermerk i.S.d. § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO hatte di ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 333
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Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000 wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002 entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2006 . Seite: 337
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Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Bereits für die Vergangenheit hatte der BFH entschieden, dass bei Kindern, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, die Ansparrücklage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gehört . Da der BFH andere, nicht der ESt unterliegende Einnahmen und Freibeträge nicht als Bezug beurteilt , hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2002 das Ge ...
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