Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2017 . Seite: 493
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1. Ist der Erwerber eines Grundstückes beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des "Ob" und "Wie" der Bebauung gebunden, wird das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der Bauerrichtungsvertrag geschlossen wird. 2. Der Abschluss ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2016 . Seite: 617
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Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mind. 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2016 . Seite: 281
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Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i.S.v. § 1 Nr. 2 a S. 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandver ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2015 . Seite: 337
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Die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungs(neben)kosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar. BFH-Urt. v. 2.9.2014 - IX R 50/13, BStBl II 2015, 260 I. Vorbemerkungen 1. Grundsätze In den letzten Jahren nehmen die grunderwerbsteuerlichen Risiken ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2014 . Seite: 723
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Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist. Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung gru ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2013 . Seite: 683
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Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG (Anteilsvereinigung) ist nicht (mehr) erfüllt, wenn durch einen Anteilsrückerwerb das von dieser Vorschrift vorausgesetzte Quantum von 95 % der Anteile der Gesellschaft unterschritten wird. BFH-Urt. v. 11.6.2013 - II R 52/12, BFH/NV 2013, 1498 I. Vorbemerkungen Der GrESt unterliegt ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2011 . Seite: 563
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Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen auf Grund Anteilsvereinigung ausgelösten GrESt sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben-)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. BFH-Urt. v. 20.4.2011 - I R 2/10, BStBl II 2011, 761 I. Vorbemerkungen Die GrESt erlangt stetig steigende Bedeutung. Ursächlich dafür ist neben höheren Gr ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2009 . Seite: 571
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Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i.S.d. § 138 BewG als Bemessungsgrundlage der GrESt verfassungsgemäß ist. BFH-Beschl. v. 27.5.2009 - II R 64/08, BFH/NV 2009, 1540 I. Vorbemerkung Die GrESt knüpft prinzipiell an Grundstücksumsätze an ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2005 . Seite: 667
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Der Gesellschafterbestand einer PersG ändert sich unmittelbar i.S.v. § 1 Abs. 2 a GrEStG, wenn ein Gesellschaftsanteil auf ein neues Mitglied übergeht. § 6 Abs. 3 GrEStG ist in den Fällen des § 1 Abs. 2 a GrEStG jedenfalls bei einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes entspr. anwendbar. Erfolgt diese Änderung in mehreren Teilakten, kommt es dabei ...
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