Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2004 . Seite: 540
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Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte Vorsteuerabzugsbeschränkung bei Fahrzeugen ist im Grundsatz mit dem EU-Recht vereinbar. Lediglich die rückwirkende Anwendung der 50%-Regelung auf den 1.4.1999 widerspricht dem Gemeinschaftsrecht. EuGH-Urt. v. 29.4.2004 - Rs. C - 17/01 - Sudholz ./. Finanzamt Sulingen, BFH/NV Beilage 2004, 232 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003, 589 ff. hatten wir im Zuge der Änderun ...
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