Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 252
Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen sind in den VZ vor 2005 nur als SA mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG a.F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar. Hieran hat sich durch das Inkrafttreten des AltEinkG nichts geändert. BFH-Urt. v. 8.11.2006 - X R 45/02, BFH/NV 2007, 552 I. Zur Erinnerung Wir hatten in AktStR 2006  den Rechtscharakter von Altersvorsor ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 365
A. Vorbemerkung I. Rechtslage bis zum 31.12.2004 Bereits bis zum 31.12.2004 waren Zinsen aus Lebensversicherungen grds. steuerlich zu erfassen. Eine Ausnahme galt jedoch - und das war der Regelfall - für Zinsen aus Versicherungen, deren Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG in der bis zum VZ 2004 gültigen Fassung als SA abzugsfähig waren. Dies waren Beiträge z ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 233
A. Vorbemerkungen I. Ertragsanteilsbesteuerung nach alten Recht Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen AltEinkG  ist der Gesetzgeber der Aufforderung des BVerfG in seinem Urteil vom 6.3.2002  nachgekommen, die Besteuerung von Renten und Pensionen im EStG neu zu regeln. Nach der bis einschl. 2004 geltenden Gesetzesfa ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 393
A. Vorbemerkungen BVerfGBVerfG Das BVerfG hat durch Urteil vom 6.3.2002   das heutige System der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen einerseits und Altersbezügen andererseits als verfassungswidrig beurteilt. Hauptkritikpunkt war die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Rentnern und Pensionären sowohl während der Erzielung von Erwerbseinkommen als auch beim Bezug von Alterseinkünften. Vereinfacht stel ...