Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 197
Die Änderungen des GrStG durch das JStG 2020  sind im Wesentlichen redaktioneller Natur im Vorgriff auf die neue Hauptveranlagung 2025. In § 17 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GrStG wird der Begriff " Einheitswert" durch den ab dem 1.1.2025 maßgeblichen neuen bewertungsrechtlichen Begriff " Grundsteuerwert" ersetzt. § 36 GrStG wird um eine klarstellende Regelung im Hinblick auf die erstmalige ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 347
Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht für die Annahme aus, dass der Erwerber das - im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte - Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite han ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 580
Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhender Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassu ...