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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 439
1. Hinterziehung von VSt für Besteuerungszeiträume bis zum 31.12.1996 bleibt strafbar. 2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige FA die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat. BGH-Beschl. v. 7.11.2001 - 5 StR 395/01, BStBl II 2002, 259 I. Zur Erinnerung Im AktStR 1998, 195 hatten wir über den BVerfG-Beschl. v. 30.3.1998 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 445
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG entfällt auch dann, wenn die Summe der anderen Einkünfte des ArbN deshalb positiv ist, weil innerhalb des Kj von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit übergegangen wird. I. BFH-Beschl. v. 26.3.2002 - VI B 1/02, BStBl II 2002, 361 1. Sachverhalt Die Klin. hatte in d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 449
1. Verwaltungsanweisungen, die lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben, sind nicht nach dem Regelungsverständnis der Verwaltung auszulegen. 2. Ob Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wegen Fahrtätigkeit zu gewähren sind, entscheidet sich nach dem konkreten Einsatz des betreffenden ArbN. BFH-Urt. v. 10.4.2002 - VI R 154/00, BFH/NV 2002, 865 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. war Rettungsassistent bei de ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 451
1. Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrages wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegepersonen im Zusammenhang mit der Pflege, sei es als - steuerfreie - Pflegevergütung, sei es als Aufwendungsersatz, und unabhängig von deren Höhe ausgeschlossen. 2. Die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson ist unschädlich, wenn die Pflegeperson ...