Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 290
Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt. BFH-Urt. v. 24.10.2001 - II R 10/00, FR 2002, 348 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin nach ihrem in 1991 verstorbenen Ehemann E. Dieser war bis zu seinem Tode als Angestellter beschäftigt gewesen. Die Bf ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 294
1. Der Verspätungszuschlag dient der (repressiven) Sanktion einer Pflichtverletzung und der in die Zukunft gerichteten Prävention. 2. Der Stpfl. hat kein an den Bearbeitungsstand des FA gekoppeltes Recht zur Nichtabgabe der Steuererklärung. Der Umstand, ob durch die verspätete Abgabe der Erklärung das laufende Veranlagungsgeschäft gestört worden ist, kann aber i.R.d. Ermessensausübung als ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 298
Keine Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Leistungskommission im nationalen Umsatzsteuerrecht. Nds. FG, Urt. v. 13.12.2001 - 5 K 352/00, UR 2002, 129 I. Sachverhalt Die Klin. - eine Grundstücksgemeinschaft - erwarb Ende 1996 eine noch zu errichtende Ferienwohnung zum Kaufpreis von 435.576,55 DM. In der Rechnung wurde die Umsatzsteuer i.H.v. 56.814,33 DM gesondert ausgewiesen. Nach Fertigstellung der Wohnung im Jahre 1997 schloss die Klin. mit der O-GmbH eine ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 303
Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Unterentnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4 a EStG vor dem 1.1.1999 unberücksichtigt zu lassen. FG Düsseldorf, Urt. v. 16.7.2001 - 15 V 1887/01 A (G, F), EFG 2001, 1269 Die Gesetzesregelung des § 4 Abs. 4a EStG ist und bleibt umstritten. Der Beitrag des Gesetzgebers zur Neuregelung im StÄndG 2001 beweist nur zu sehr, welches Streitpotenzial in der Vorschrift steckt. Eine verfassungsrechtliche Kontrolle dürfte sehr wahrscheinlich sein. In einem Teilbereich hat nunmehr das FG ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover|Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover|Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 1
A. Vorbemerkung Im AktStR 2001 hatten wir über das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) , über das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG) und über das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) in der Fassung der vorliegenden Gesetzesentwürfe berichtet. Zwischenzeitlich sind alle ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 29
I. Vorbemerkung Das Altersvermögensgesetz (AVmG) enthält ein Regelungswerk, das darauf abzielt, ab dem Jahr 2002 zusätzliche Altersvorsorgeleistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung zu fördern. Im AktStR 2001  wurde der eine Teil der Förderung besproche ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 49
A. Vorbemerkungen Aufwendungen, die einem wesentlich beteiligten Gesellschafter im Zusammenhang mit seiner Beteiligung entstehen, können sowohl WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellen als auch dem Aufwandsbereich des § 17 EStG (nachträgliche AK, verdeckte Ei ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 61
A. Vorbemerkungen Streitpunkt DrittaufwandStreitpunkt Drittaufwand Trägt ein Nichteigentümer Aufwendungen für ein Grundstück, sog. Drittaufwand, führt die Frage, ob diese Aufwendungen dem Eigentümer zugerechnet werden können, oftmals zu Streitigkeiten mit der FinVerw. Es handelt sich dabei häufig um Eheleute, bei denen der Nichteigentümer-Ehegatte Aufwendungen des Eigentümer-Ehegatten ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 69
A. Vorbemerkungen steuerliche Begünstigung der Anteilsrotationsteuerliche Begünstigung der Anteilsrotation Nach altem Recht (unter der Geltungsdauer des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und vor der Neufassung der §§ 17, 34 EStG sowie der Einfügung des § 50 c Abs. 11 EStG) war es für den Anteilseigner einer KapG steuerlich regelmäßig günstiger, seine Anteile zu veräußern als die Gesellschaft zu liquidieren. Dies beru ...